Da es sich um eine vertragsärztliche Praxis handelt, können die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung, zur Lasten der Krankenkasse über die Kassenärztliche Vereinigung (KV) abgerechnet werden.
Die Beihilfe und die meisten privaten Krankenversicherungen erstatten in der Regel die Behandlungskosten in voller Höhe. Dies ist jedoch vom Vertrag abhängig, den Sie mit Ihrer Versicherung abgeschlossen haben.
Daher ist es sinnvoll, sich vor Beginn der Therapie mit Ihrer privaten Krankenkasse & Beihilfestelle in Verbindung zu setzen, um zu erfahren, ob und in welchem Umfang (wie viele Sitzungen) von Ihrer Krankenkasse erstattet werden. Jede Krankenkasse hat ihre eigenen Antragsformulare und Formalitäten, bitte fordern Sie diese an und erfragen diese. Auch die Beihilfe beteiligt sich in der Regel an den Therapiekosten. Wichtig ist im Vorhinein zu klären, ob eine Antragsstellung hierfür benötigt wird.
Die Abrechnung über Privatversicherungen und über Beihilfestellen erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Es gibt auch die Möglichkeit die Kosten für die Therapie selbst zu tragen. Das Honorar wird Ihnen privat in Rechnung gestellt. Die Höhe der Sitzungskosten orientiert sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). So werden die Leistungen nicht bei Ihrer Krankenkasse dokumentiert.